Gebühren- und Unterrichtsordnung
§1 Aufnahme
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem erhältlichen Anmeldeformular. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung (Unterschrift) einer gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15,- €.
§2 Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme der Leistungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, in dem der Schüler den Unterricht aufnimmt und endet nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die Gebühren für den Unterricht sind zum 1. des laufenden Monats fällig. Die Zahlung der Gebühren erfolgt mittels eines Sepa-Lastschriftmandates.
§3 Gebührenschuldner
Gebührenpflicht besteht für alle Schüler oder, soweit diese minderjährig sind, deren Erziehungsberechtigte.
§4 Gebühren
Die aufgeführten Unterrichtsgebühren beinhalten Musik- oder Sprachenunterricht (Nachhilfe) während der Schulzeit und sind auf 12 gleiche Monatsraten umgelegt.
§5 Ausfallzeiten/Rückerstattung von Gebühren
Ausgefallene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig, wenn Schüler oder deren Erziehungsberechtigte dieses zu vertreten haben.
Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Lehrkraft zu vertreten hat aus und besteht keine Möglichkeit diesen nachzuholen, so wird das Schulgeld anteilig zu je einem 1/4 des monatlichen Beitrags je ausgefallenerer Unterrichtsstunde erstattet.
§6 Ferien und Feiertage in Sachsen-Anhalt
Während der gesetzlich festgelegten Ferien- u. Feiertage für Schulen des Landes Sachsen-Anhalt findet kein Unterricht statt.
§7 Kündigung
Die Abmeldung vom Unterricht ist schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zum jeweiligen Monatsende bei Ulf Winterfeld, Bornsche Straße 81, 39340 Haldensleben oder per E-Mail an [email protected] einzureichen.
§8 Versicherungsschutz
Die Teilnahme am Unterricht wird im Wesentlichen dem privaten Lebensbereich des Schülers zugeordnet. Deswegen besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Eltern haften in der Regel für ihre Kinder.
§9 Datenschutz
Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden in der elektronischen Datenverarbeitung von der Lehrkraft gespeichert und in Papierform verwahrt. Ein Abgleich der Daten bzw. eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Soweit bei Veranstaltungen die Weitergabe persönlicher Daten vorgesehen ist, wird gesondert darauf hingewiesen.
§10 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am 01.11.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft. Für Bestandsschüler wird im gegenseitigen Einverständnis eine Übergangsregelung vereinbart.
*Erwachsene im Sinne dieser Gebührenordnung sind nicht: Schüler, Azubis, Studenten über 18 Jahre. Ein entsprechender Nachweis ist mir unaufgefordert vorzulegen.
Information: Ermittlung der monatlichen Beträge meiner Gebührenordnung
Der Unterricht findet einmal pro Woche statt. Ausgenommen sind die Schulferien in Sachsen-Anhalt und gesetzliche Feiertage. Die jährlich anfallenden Unterrichtsgebühren werden in 12 gleichbleibenden monatlichen Beträgen zum Anfang des Monats von Ihrem Konto abgebucht. Für die Ermittlung der Gebührenhöhe werden die gesetzlichen Unterrichtszeiten (also keine Ferienzeiten!) und die somit resultierende jährliche Anzahl der Unterrichtsstunden des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt. Die Kosten für den erteilten Unterricht, zuzüglich der schulischen Verbindlichkeiten (Miete, Energie, Wasser, Werbung, Ausstattung, Wartung, Reinigung, Versicherungen, ... usw.) ergeben einen anteiligen Mindestbetrag pro Schüler. Dieser Wert wird dann in 12 gleichbleibende Monatsbeträge geteilt. Somit ergibt sich die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühr, die in der Gebührenordnung ausgewiesen ist. Diese Vorgehensweise ist an Schulen im allgemeinen üblich und sinnvoll. Andererseits würden Ferien- u. Feiertage jeden Monat einen anderen Unterrichtsbetrag ergeben. Ständig müssten u. a. neue Gebührenbescheide und Rechnungen erstellt, Dauer- sowie Lastschriftaufträge geändert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen, weitere Bürokräfte und höhere Gebühren wären die Folgen.